Lange Jahre war die Notwasserversorgung nur ein Thema von Spezialisten in Ministerien, Behörden und Forschungseinrichtungen. Mit den aktuellen politischen und umweltbedingten Rahmenbedingungen rückt dieses Thema immer mehr in die Mitte der Gesellschaft. Nicht zuletzt Vorfälle, wie z.B. die Ahrtalflut, oder Anschlagsverdachtsfälle, wie in Mechernich und Köln-Wahn (August 2024), zeigen die Wichtigkeit der Wassernotversorgung auch in Friedenszeiten. Damit wird auch die Wasserentkeimung z.B. bei der Nutzung von Notbrunnen immer wichtiger.
Unsere Leistungen
- Produktion und Lieferung notwendiger Desinfektionstabletten (gemäß WasSG)
- Typische Gebinde sind 1 Liter Weithalsbraunglasflaschen oder 1 L Weithalskunststoffflaschen (je mit 1.500 Tabletten gefüllt)
- Weitere Gebindegrößen (von 10 Tabletten aufwärts) möglich
- Alle Gebinde haben ein Trockenkissen zur Feuchteabsorption
- 1 Tablette reicht aus für 10 Liter Wasser
- Auch nutzbar in anderen Bereichen als der Wasserversorgungssicherheit, wie z.B. im Bereich Feuerlöschwasser.
Notwendigkeit der Wasserdesinfektion
Bereits seit 1965 existiert das „Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz)“. Hintergrund war und ist angesichts der aktuellen Entwicklungen u.a. „die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser … im Verteidigungsfall“. Hierbei sind Gemeinden und Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet die Wasserversorgung z.B. durch den Bau und Betrieb von Wassernotbrunnen zu gewährleisten. Für die Umsetzung und Überprüfung der im Rahmen dieses Gesetztes zu treffenden Maßnahmen ist die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmte Behörde.
Da in den Rahmenkonzepten der jüngeren Zeit (u.a. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) nicht mehr nur der Verteidigungsfall, sondern auch anderen Schadenszenarien unterhalb des Verteidigungsfalls als Anwendungsfall des Wassersicherstellungsgesetzes gesehen wird, wird die Notwendigkeit der Bevorratung wasserreinigender Chemikalien bzw. von Wasserentkeimungstabletten, die noch ausreichende Reinigungsfähigkeiten besitzen, deutlich wichtiger. Bei „Trinkwassernotbrunnen, die bei einem Schadenszenario unterhalb des Verteidigungsfalls nur einen geringfügigen Nutzen für die Trinkwasserversorgung haben, trägt der Bund 100 % der Ausgaben“ (Quelle: „Rahmenkonzept der Trinkwassernotversorgung“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Fassung vom 22.02.2022). In Deutschland existieren etwa 5.100 Trinkwassernotbrunnen. Zur Desinfektion des Notwassers werden etwa 450 Mio. Chlortabletten dezentral gelagert. Solche Tabletten haben i.d.R. eine Mindesthaltbarkeit von 5 Jahren. Je nach Lagerbedingungen kann das Chlor bereits früher deaktiviert sein. Ein regelmäßiger Austausch der Lagerbestände ist daher angeraten.
Entsorgung von Chlortabletten
Als Teil der REMONDIS Gruppe können wir Sie nicht nur mit Wasserentkeimungstabletten versorgen, sondern können uns mit unseren spezialisierten Kollegen der REMONDIS gleich auch um die sachgerechte Entsorgung Ihrer abgelaufenen Chlortabletten kümmern. Alles aus einer Hand.
Viele der Vorräte an Chlortabletten zur Wasserdesinfektion sind (Stand 2024) in Deutschland veraltet und weitgehend unwirksam. Handeln Sie jetzt.
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